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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit unserer Bestätigung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen.
Der Abschluß dieses Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags. Gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt/Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers Ersatz zu leisten, bzw. dem Gast ein anderes Quartier in der näheren Umgebung zu vermitteln.
Bei Stornierung oder Nichtanreise behält sich der Gastwirt (Hotelier) vor, dem Gast Ausfallgebühren (non-show fee) von 90 % des vereinbarten Zimmerpreises zu berechnen. Eine geleistete Anzahlung wir in keinem Fall zurückerstattet. Nicht in Anspruch genommene Pauschalleistungen können nicht ersetzt werden. Die Hausordnung ist einzuhalten.
Für Buchung/Reservierung über Internet bzw. e-mail ist die vollständige Angabe der Anschrift des Gastes unbedingt erforderlich. Sonst kann keine bindende Reservierungsbestätigung erfolgen.
Mit Rücksicht auf die Mehrzahl unserer Gäste können wir das Mitbringen von Tieren NICHT erlauben.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Gast wir gebeten, das (die) Zimmer am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen. Bei späterer Abreise bis 14.00 Uhr ist das Gästehaus berechtigt, den halben Zimmerpreis zu berechnen. Sollte die Abreise nach 14.00 Uhr erfolgen, muß der volle Zimmerpreis in Rechnung gestellt werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Erlangen.
E M P F E H L U N G Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten -Versicherung. Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse Ihre Reise nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt Ihnen diese Versicherung die Rücktrittskosten. Formulare für eine derartige Versicherung erhalten Sie in jedem Reisebüro.
E N G L I S H V E R S I O N Rights and obligations arising out of a guest accommodation contract
1. The guest accommodation contract is concluded as soon as the room has been ordered and confirmed, or made available in the event of confirmation not being possible due to lack of time.
2. Conclusion of the guest accommodation contract obliges the partners to the contract to fulfil the contractual conditions for the agreed duration of contract.
3. The landlord (hotelier) is obliged to compensate the guest in the event of nonavaibility of the room.
4. a) The event of non-utilization of the contractual services, the guest is obliged to pay the agreed or usual room price, less any expenditure saved by the landlord.
b) According to the rates based on experience, saving amount to 10 per cent of the price for overnight accommodation (room only).
5. a) The landlord is required in good faith to otherwise dispose of non-utilized rooms as far as possible in order to avoid losses.
b) The guest must pay the amount calculated in accordance with item 4 for the duration of the contract until the room is otherwise disposed of.
6. The sole place of jurisdiction is the location of the hotel or boarding house.
7. In consideration of our guests animals are not permitted in our hotel.
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